Schwammsanierung


Die Schwammsanierung eines befallenden Bauobjektes ist immer aufwendig. Aus diesem Grund achten wir während des gesamten Sanierungszeitraumes auf absolute Ordnung und Sauberkeit


Am Anfang einer Schwammsanierung erstellen wir einen Untersuchungsbericht gemäß DIN 68 800-4. Auf Grundlage dieses Berichtes werden Lösungsvorschläge für die Ausrottung des Holzschwammes gemacht.

Wichtig:
Ein Pilzbefall im Holz kann nicht bekämpft werden. Befallene Holzbauteile müssen grundsätzlich ausgebaut werden.

1.Schritt:
Es werden die befallenden Hölzer entfernt. Hierbei müssen die Sicherheitszonen eingehalten werden. Z.B. werden 1,00 m über dem letzten festgestellten Befall angrenzende Zonen mit Holzschutzmittel behandelt!
2. Schritt:
Austausch der Staakung und durchwachsener Schüttung im Radius von 1,50 m ausgehend vom letzten festgestellten Befall.
3. Schritt:
Vor dem Einbau neuer Hölzer muss am Mauerwerk gleichfalls eine Sanierung stattfinden. d. h. Abschlagen des Putzes bis Umkreis 1,50 m und auskratzen der Mauerwerksfugen. Danach erfolgt die Mauerwerkssanierung mittels Druckinjektoren.