Die Schwammsanierung eines befallenden Bauobjektes ist immer aufwendig. Aus diesem Grund achten wir während
des gesamten Sanierungszeitraumes auf absolute Ordnung und Sauberkeit
Am Anfang einer Schwammsanierung erstellen wir einen Untersuchungsbericht gemäß DIN 68 800-4.
Auf Grundlage dieses Berichtes werden Lösungsvorschläge für die Ausrottung des
Holzschwammes gemacht.
Wichtig: Ein Pilzbefall im Holz kann nicht bekämpft werden. Befallene Holzbauteile müssen
grundsätzlich ausgebaut werden.
1.Schritt: Es werden die befallenden Hölzer entfernt. Hierbei müssen die Sicherheitszonen
eingehalten werden. Z.B. werden 1,00 m über dem letzten festgestellten Befall angrenzende Zonen mit Holzschutzmittel
behandelt!
2. Schritt: Austausch der Staakung und durchwachsener Schüttung im Radius von 1,50 m ausgehend vom
letzten festgestellten Befall.
3. Schritt: Vor dem Einbau neuer Hölzer muss am Mauerwerk gleichfalls eine Sanierung stattfinden.
d. h. Abschlagen des Putzes bis Umkreis 1,50 m und auskratzen der Mauerwerksfugen. Danach erfolgt die Mauerwerkssanierung
mittels Druckinjektoren.
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